Durch das Reiserecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen den Reiseunternehmen und den Reisenden geregelt. Im Vordergrund sollen dabei die Rechte und Pflichten der Hotels, der Reiseveranstalter, der Reisen und der Personenbeförderungsunternehmen stehen. Das Reisegerecht ist ein Teil des Verbraucherrechts.
Ein Reisegesetz als solches besteht nicht. Vielmehr treffen unterschiedliche Regelungen aus dem privatrechtlichen Bereich wie dem BGB und dem europäischen und internationalen Recht zusammen, da es häufig zu Reisen außerhalb Deutschlands und der EU kommt.
Sollte eine Beförderung des Fluggastes nicht statt gefunden haben, verspätet sein oder eine Annullierung vollzogen werden, so kann der Fluggast in der EU (EG) Nr. 261/2004 für mögliche Ausgleichszahlungen und Leistungen heranziehen. Seit 2018 wurde auch durch die EU-Pauschalreiserichtlinie eine Verbesserung zugunsten der Verbraucher im Rahmen der Transparenz und Haftung bei Urlaubsreisen vorgenommen.
Im Reiserecht wird zwischen der Pauschalreise, bei der sich der Verbraucher für ein komplettes Paket entscheidet und möglich Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen und der Individualreise, bei welcher der Reisende für die Beförderung und Unterkunft eigene Verträge abschließt und mithin der Anspruchsgegner der jeweilige Vertragspartner ist.
Im Reiserecht entstehen vor allem durch folgende Situationen mögliche Probleme in rechtlicher Hinsicht:
- Reisemangel
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Entschädigung aufgrund entgangener Urlaubszeit
- Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung
- Verspätung
- Mängelanzeige vor Ort
Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen das Reiserecht erklären und darlegen, welche Ansprüche in unterschiedlichsten Situationen durchzusetzen sind.