Wenn eine Erkrankung die Reise verhindert, sollten Reisende wichtige Faktoren kurz vor dem Urlaub oder im Urlaub beachten. Wenn man vor dem Urlaub krank wird, kann man die Reise jederzeit stornieren, dabei können jedoch Stornierungskosten entstehen. Wenn Reisende im Urlaub erkranken, sollten sie sich im Urlaubsort beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse melden, dass sie krank sind und wie lange sie erkrankt sind. Reisende müssen auch ihren aktuellen Aufenthaltsort und ihre Kontaktdaten nennen. Kranke Reisende sind dazu verpflichtet, am ersten Tag der Krankheit im Urlaub einen Arzt aufzusuchen. Auf der Bescheinigung muss erkenntlich sein, dass die reisende Person berufsunfähig ist. Zügig nach der Rückkehr sollte der Arbeitnehmer sich dann noch ein weiteres Mal bei seinem Arbeitgeber und bei seiner Krankenkasse melden, damit er seine entgangenen Urlaubstage zurückbekommen kann.
Ein Arztbesuch im Urlaub kann sich komplex gestalten. Ob die Arztkosten übernommen werden oder Reisende selbst für die Arztkosten aufkommen müssen, ist davon abhängig, ob Reisende sich im europäischen Ausland oder außerhalb der europäischen Grenze befinden. Für das europäische Ausland existiert seit paar Jahren eine Europäische Krankenversicherungskarte. Haben Reisende eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen, müssen sie die Europäische Krankenversicherungskarte nicht zusätzlich anfordern. Denn diese wird vornherein auf die Rückseite der Krankenversicherungskarte abgedruckt. Bei einem Heilverfahren ersetzt die gesetzliche Krankenkasse die entstandenen Beträge. Für viele Staaten außerhalb der Europäischen Union ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr ausreichend. Bei Reisen außerhalb der europäischen Grenzlinien ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig. Bei kleineren Behandlungen muss eine Anzahlung getätigt werden, aber größere Beträge werden zügig über die Auslandskrankenversicherung abgerechnet.
Erkrankungen durch schlechte Nahrungsmittel, Mängel im Hotelzimmer oder am Hotelkomplex müssen Reisende bei einer Pauschalreise zuerst die Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort informieren. Nach der Urlaubsrückkehr müssen Reisende sich an den Reiseveranstalter wenden. Reisemängel müssen generell belegt werden. Fotos sind dafür optimal, um einen Reisemangel zu dokumentieren. Bei Lebensmitteln ist die Beweisdokumentation eher umständlich. Erkranken mehrere Hotelbesucher zur gleichen Zeit, sollte man die Daten der Hotelbesucher schriftlich festhalten, um zu Hause beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung zu verlangen.
Grundsätzlich sollten Reisende dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort die Option geben, den Reisemangel zu beseitigen. Bei Individualreisen ist es problematischer einen Anspruch geltend zu machen, vor allem, wenn das Hotel oder die Fluggesellschaft ihren Sitz im Ausland hat.