Pauschalreise und Individualreise

Eine Individualreise ist eine Reise, bei der Reisende die einzelnen Reiseausführungen wie die Fahrt, Hotel, Ferienwohnung oder den Mietwagen entweder selbst oder über einer Mittelsperson, in den meisten Fällen eine Agentur buchen und zusammenfügen. In diesem Fall bilden sich getrennte vertragliche Verhältnisse zum jeweiligen Vertragspartner, mithin 

  • ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, 
  • ein Mietvertrag mit dem Hotel oder dem Eigentümer der Ferienwohnung und 
  • ein Mietvertrag mit der Mietwagenfirma.

Diese Verträge haben eigene Regelungen und bilden auch zusammen keinen Reisevertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es herrschen jedenfalls die für die Leistung dazugehörigen Verordnungen. Das Reisevertragsrecht wird nicht pauschal angewendet. Das Pendant zur Individualreise ist die Pauschalreise. 

Individualreisende haben außerhalb der Europäischen Union nahezu keine Erfolgsaussichten auf einen angemessenen Ersatz auf körperliche Schäden, da es immer auf die ausländischen Gesetze ankommt. Bei einer Pauschalreise kann wiederum der Reiseveranstalter verantwortlich sein wie zum Beispiel eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, sodass das deutsche Recht zur Anwendung kommt. Auch haben die Pauschalreisenden den Vorteil, dass bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters die Reisenden durch einen Reisesicherungsschein geschützt sind. Bei einem Flugausfall ist der Reiseveranstalter für die verbundenen Komplikationen und für einen Ersatzflug verantwortlich. 

Individualreisende müssen sich umgehend an die Fluggesellschaft wenden. Namhafte Fluggesellschaften versorgen auch Individualreisende bei üblichen Ausfällen oder Verspätungen. Bei Notsituationen ist der Reiseveranstalter für einen schnellen Rücktransport zuständig, während Individualreisende mitunter oft tagelang feststecken und möglicherweise noch einmal Geld für den Heimflug und Hotel entrichten müssen. 

Auch ansonsten haben Individualreisende mehrere Nachteile gegenüber Pauschalreisenden zu ertragen, denn es kann üblicherweise keine Ersatzreise gestellt werden. Zudem ist keine Prospekthaftung des Reiseveranstalters vorgesehen und bei Einwänden muss der jeweilige Vertragspartner ersucht werden. Zu beachten ist hierbei, dass im Ausland auch das ausländische Recht sowie die dortigen Gewohnheiten beispielsweise bei der Verteilung von Hotelsternen zur Geltung kommen.