Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Reisende sich vor Zahlungen von Beträgen bewahren, die bei einer Stornierung der bereits eingetragenen Urlaubsreise auf Reisende zukommen. Wenn Reisende eine Vorleistung erbracht haben, verlieren Reisende mit einer Versicherung nicht den bereits beglichenen Geldbetrag.
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Denn bucht man eine Reise kann im Vorhinein nicht festgestellt werden, ob die Reise auch angetreten werden kann. Unvorhergesehene Situationen, wie zum Beispiel eine überraschende Erkrankung, berufliche Gegebenheiten oder ein Trauerfall in der Familie können Gründe sein, dass die Reise storniert werden muss. Wurde die Reise bereits gebucht, bekommen Reisende vom Reiseveranstalter in vielen Fällen einen Teil des Reisebetrag zurückgezahlt. Allerdings entstehen dadurch Stornokosten.
Wie hoch die Stornokosten sind, ist davon bestimmt, wie viel Zeit zwischen der Stornierung und dem beabsichtigten Reiseantritt liegt. Je länger diese Zeitspanne ist, desto geringer sind die Stornierungskosten. Durch eine frühzeitige Zurücknahme hat der Reiseveranstalter genügend Gelegenheit, die Reise an andere Interessierte zu veräußern. Wird eine Reise zum Beispiel einen Monat vor dem Reiseantritt annulliert, liegen die Stornokosten bei 20 Prozent. Wird von einer Reise erst einer Woche vor Reisebeginn zurückgetreten, entstehen Stornierungskosten in Höhe von 50 Prozent. Bei einer Stornierung am Tag des Reiseantritts liegen die Stornierungskosten häufig bei 90 Prozent bis 100 Prozent, wodurch der Buchende trotz Zurücknahme der Reise alle Beträge übernehmen muss und somit eine wirtschaftliche Last entsteht.
Falls Reisende eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, übernimmt die Versicherung die Beträge. Im Verhältnis zu den Stornierungskosten ist eine Reiseversicherung wesentlich kosteneffizienter. Tritt ein relevantes Ereignis für die Versicherung hervor, wie zum Beispiel ein Reiseabbruch, dann muss die Reise sofort storniert werden. Dazu ist es erforderlich, den Reiseveranstalter zu berichten. Denn mit jedem Tag der Verschiebung können die Stornierungskosten anwachsen. Die Mehrkosten, die durch eine verspätete Stornierung anfallen, werden nicht im Versicherungsumfang miteinbezogen. Zudem sollte die Versicherung sofort über den Schadensvorfall unterrichtet werden.